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Auch bei Lärm gilt: Im ersten Ansatz muss der Lärm durch technische oder organisatorische Maßnahmen (wie z. B. den Einsatz von geräuscharmen Sägeblättern) so weit wie möglich reduziert werden. Reicht das nicht, so muss Gehörschutz auf die Ohren.

Ist das laut hier!

Die Lärmbelastung hängt nicht nur von der Lautstärke ab, sondern auch von der Dauer des Lärms. 

Eigentlich logisch.

Man spricht vom „Tages-Lärmexpositionspegel“. Ab 80 dB (A) muss der Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen.

80 dB (A)?

Die Lautstärke wird in Dezibel (dB) angegeben. Das ist der Schallpegel.

Tragen von Gehörschutz:

Liegt der Tages-Lärmexpositionspegel bei 85 dB (A) oder höher, sind alle Beschäftigten verpflichtet, Gehörschutz zu tragen.

Es gibt je nach Arbeitslärm verschiedene Arten von Gehörschutz. Der Arbeitgeber entscheidet, welcher Gehörschutz für die welche Tätigkeit zu nutzen ist.

Die Berufskrankheit "Lärmschwerhörigkeit" gehört zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten.

Daher sind Lärmschutz-Maßnahmen während der Arbeitszeit (und im Privatleben) immer sinnvoll.

Gutes Hören – Das kannst Du tun!

  • Lass Dir die Benutzung und Aufbewahrung des Gehörschutzes durch Deinen Ausbilder erläutern.
  • Trage immer konsequent Gehörschutz (z.B. auch in der Disco - die kleinen Stöpsel sieht man kaum, machen aber einen großen Unterschied).
  • Gönn Deinen Ohren längere Ruhephasen nach großen Lärmbelastungen (z. B. nach einem Diskobesuch).
  • Halten Beschwerden (zum Beispiel Tinnitus, taubes Hören) mehrere Stunden oder sogar Tage an, geh direkt zum Arzt.
  • Nutze die arbeitsmedizinische Vorsorge, wenn sie Dir angeboten wird.