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1. Vorbereitung des „Ersten Tages“

  • Anschreiben zur Erfassung der Sozialdaten sowie der Körpermaße für die Beschaffung von Arbeitskleidung und persönlicher Schutzausrüstungen [PSA] 
  • Arbeitskleidung, PSA, Spind, Stempelkarte, Arbeitsplatzausstattung und Arbeitsmittel beschaffen
  • Einarbeitungs- und Ausbildungsplan erstellen
  • eventuell erfahrene und geeignete Beschäftigte als Paten auswählen und benennen
  • arbeitsmedizinische Vorsorge planen
  • Beschäftigte und gegebenenfalls Betriebsrat über die neuen Auszubildenden informieren
  • Zeit für den „Ersten Tag“ reservieren

Mehr Infos

Webseite
Jugendarbeitsschutzgesetz

Podcast der BG ETEM
Onboarding für Azubis

2. Begrüßung im Unternehmen

  • die Auszubildenden am Eingang abholen (lassen)
  • eine ruhige, entspannte Atmosphäre schaffen
  • den geplanten Ablauf für die Integration (z. B. erste Woche) besprechen

3. Betriebsrundgang

  • Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld, Sozialräume und Gesamtbetrieb zeigen
  • über die Lage der Fluchtwege, Feuerlöscher und des Erste-Hilfe-Materials informieren
  • Kontakt zu Vorgesetzten, Sicherheitsbeauftragten und Ersthelfern herstellen
  • Kolleginnen und Kollegen und gegebenenfalls Paten vorstellen
  • wichtige Ansprechpersonen (Personalabteilung, Betriebsrat usw.) benennen

4. Allgemeine Arbeitsschutz-Unterweisungen

zum Beispiel zu folgenden Themen:

  • Rechte und Pflichten der Beschäftigten
  • Verhalten bei Unfällen
  • vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall
  • Erste Hilfe (Einrichtungen und Organisation)
  • Verkehrssicherheit
  • Suchtmittel am Arbeitsplatz

Die Präventionskampagne Jugend will sich-er-leben bietet ein Unterweisungskonzept zu sicher starten an.

5. Arbeitsspezifische Arbeitsschutz-Unterweisungen

Grundlage für die tätigkeitsbezogene Unterweisung ist die Gefährdungsbeurteilung.

  • Information zu Gefährdungen vermitteln, die bei der Tätigkeit auftreten oder auftreten können.
  • Schutzmaßnahmen vermitteln
  • Erklären und „Einüben“ der bestimmungsgemäßen Benutzung von PSA (z. B. Verwendung von Ohrstöpseln)

Lassen Sie sich bei der Unterweisung genügend Zeit, um auch Fragen hinreichend beantworten zu können. 
Idealerweise erfolgt die Unterweisung direkt am Arbeitsplatz. 
Denken Sie an die Dokumentation.

Beachten Sie, dass die Unterweisung bei Jugendlichen mindestens halbjährlich wiederholt werden muss (JArbSchG).

6. Rücksprache

beispielsweise nach einer Woche der Betriebszugehörigkeit

  • Angebot für Hilfe bzw. Rückfragen aussprechen
  • Kontrolle der erfolgreichen Integration
  • Rücksprache mit den Paten

(Quelle: DGUV Information 211-008)