Ärztliche Untersuchungen
Jugendliche dürfen nur eine Ausbildung beginnen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden sind (Erstuntersuchung). Jugendlich ist, wer 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
Der Arbeitgeber erhält eine Bescheinigung über die Untersuchung. Die Kosten der Untersuchung trägt das Land.


Wenn Du ein Jahr nach Ausbildungsbeginn immer noch nicht 18 Jahre alt bist, dann benötigst Du eine Nachuntersuchung.
Noch mal zum Arzt?
Ja. Der stellt wieder eine Bescheinigung aus, die Du Deinem Ausbildungsbetrieb vorlegst.
Kann ich nicht die Bescheinigung noch einmal vorlegen, die ich vor Ausbildungsbeginn erhalten habe?
Nein, die Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.
OK.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Je nach dem, welche Tätigkeiten Du in Deiner Ausbildung ausübst, kann eine weitere ärztliche Untersuchung (arbeitsmedizinische Vorsorge genannt) durchgeführt werden.
Dein Ausbildungsbetrieb prüft mit der Gefährdungsbeurteilung, ob von Deinen Tätigkeiten Risiken für Deine Gesundheit ausgehen. Wenn ja, kannst Du eine arbeitsmedizinische Vorsorge erhalten.
Diese Vorsorge dürfen nur Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Betriebsmediziner durchführen. Die Kosten trägt Dein Ausbildungsbetrieb.