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Wenn Du ein Jahr nach Ausbildungsbeginn immer noch nicht 18 Jahre alt bist, dann benötigst Du eine Nachuntersuchung.

Noch mal zum Arzt?

Ja. Der stellt wieder eine Bescheinigung aus, die Du Deinem Ausbildungsbetrieb vorlegst.

Kann ich nicht die Bescheinigung noch einmal vorlegen, die ich vor Ausbildungsbeginn erhalten habe?

Nein, die Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.

OK.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Je nach dem, welche Tätigkeiten Du in Deiner Ausbildung ausübst, kann eine weitere ärztliche Untersuchung (arbeitsmedizinische Vorsorge genannt) durchgeführt werden. 

Dein Ausbildungsbetrieb prüft mit der Gefährdungsbeurteilung, ob von Deinen Tätigkeiten Risiken für Deine Gesundheit ausgehen. Wenn ja, kannst Du eine arbeitsmedizinische Vorsorge erhalten.

Diese Vorsorge dürfen nur Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Betriebsmediziner durchführen. Die Kosten trägt Dein Ausbildungsbetrieb.

Kurz für Dich gecheckt: