Unterweisung
Die Unterweisung, vor allem die Erstunterweisung von neuen Beschäftigten, ist ein wichtiger Baustein, der die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erhält.
In der Unterweisung klären Sie Ihre Auszubildenden darüber auf, wo bei ihrer Tätigkeit Gefährdungen auftreten oder auftreten können.
Sie erklären auch die festgelegten Schutzmaßnahmen, um die Gefährdungen zu eliminieren oder zu reduzieren.

Die Präventionskampagne Jugend will sich-er-leben (JWSL) bietet Ihnen zu bestimmten Themen Unterweisungskonzepte an.
Unterweisung zu Muskel-Skelett-Belastungen
Unterweisung zu Erste Hilfe
Unterweisung zu Stolpern, Rutschen, Stürzen
Unterweisung zu Hautschutz
Unterweisung zu Kommunikation
Unterweisung zu frei sein ohne Sucht
Unterweisung zu sicher starten
Jedes Jahr wird ein anderer Schwerpunkt gelegt, im Berufsschuljahr 2025/2026 steht Gewaltfrei? Bin dabei! im Mittelpunkt.

Mit der Jugendaktion SAFE WAY richten sich der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Schuljahr 2025/2026 auch an Ausbilderinnen und Ausbilder.
Ziel ist es, Auszubildende für die verschiedenen Gefahren auf den Wegen zu und von Ausbildungsbetrieben zu sensibilisieren.
Allgemeine Arbeitsschutz-Unterweisungen
Auf unserer UVB-Internetseite haben wir Ihnen Mediatheken zu verschiedenen Unterweisungsthemen verlinkt.
In den einzelnen Mediatheken finden Sie Unterstützung zu folgenden Themen:
- Rechte und Pflichten der Beschäftigten
- Verhalten bei Unfällen
- vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall
- Erste Hilfe (Einrichtungen und Organisation)
- Verkehrssicherheit
- Suchtmittel am Arbeitsplatz
Arbeitsspezifische Arbeitsschutz-Unterweisungen
Grundlage für die tätigkeitsbezogene Unterweisung ist die Gefährdungsbeurteilung.
- Information zu Gefährdungen vermitteln, die bei der Tätigkeit auftreten oder auftreten können.
- Schutzmaßnahmen vermitteln
- Erklären und „Einüben“ der bestimmungsgemäßen Benutzung von PSA (z. B. Verwendung von Ohrstöpseln)
Lassen Sie sich bei der Unterweisung genügend Zeit, um auch Fragen hinreichend beantworten zu können.
Idealerweise erfolgt die Unterweisung direkt am Arbeitsplatz.
Denken Sie an die Dokumentation.
Beachten Sie, dass die Unterweisung bei Jugendlichen mindestens halbjährlich wiederholt werden muss (JArbSchG).