Arbeitszeiten
Jugendlich ist, wer 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
Du gehörst dazu?
Dann gelten für Dich besondere Regelungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

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Arbeitszeit, Ruhepausen, Freizeit
- Jugendliche dürfen höchstens 8 Stunden täglich oder 8,5 Stunden bei entsprechendem Ausgleich an anderen Wochentagen und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Pausen zählen dabei nicht mit.
- Jugendliche dürfen nur von 6 Uhr bis 20 Uhr beschäftigt werden; in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr.
Mehr Infos
Ruhepausen:
- Jugendlichen müssen feste Ruhepausen gewährt werden:
• 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis zu 6 Stunden,
• 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden. - Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.
Freizeit:
- Nach Ende der täglichen Arbeit dürfen Jugendliche erst nach einer durchgehenden Freizeit von mindestens 12 Stunden wieder beschäftigt werden.
(Quelle: Jugendarbeitsschutzgesetz)