Skip to the content

Gefahren werden zuerst durch technische oder organisatorische Maßnahmen beseitigt. Das können Schutzeinrichtungen an Maschinen sein oder Regelungen zum Umgang mit schweren Bauteilen. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, kommt persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Einsatz.

Dein Arbeitgeber stellt Dir persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung.

Kann ich nicht einfach irgend eine Arbeitsjacke nehmen, die grad am Haken hängt?

Nein, denn persönlich heißt, dass die Schutzausrüstung genau zu Dir passen soll: Kleidergröße, Schuhgröße, Handfläche, Kopfumfang.

Und muss ich die tragen?

Aber klar doch: Ist ja zu Deinem eigenen Schutz. Wer will schon einen Nagel im Fuß stecken haben?

Safe.

Arbeitsbereiche, in denen PSA getragen werden muss, sind mit blauen Gebotszeichen markiert.

Persönliche Schutzausrüstung – Das kannst Du tun!

  • Lass Dir den richtigen Sitz der PSA von Deinem Ausbilder zeigen.
  • Nutze immer und in jedem Fall Deine PSA.
  • Bewahre die PSA nach der Arbeit so auf, dass sie nicht beschädigt oder schmutzig wird.
  • Ist die PSA schmutzig oder beschädigt? – Melde Dich bei Deinem Ausbilder, der gibt Dir Ersatz.
  • Hast Du Verbesserungsvorschläge bezüglich der PSA? – Dein Betrieb freut sich über Deine Idee.