Wir sind die UVB
Wir sind als Unfallversicherungsträger für mehr als fünf Millionen Menschen in 2 200 öffentlichen Verwaltungen und Betrieben sowie Unternehmen aus den Bereichen Bund und Bahn zuständig.
Wir unterstützen unsere Mitgliedsbetriebe bei der Verhütung von arbeitsbedingten Unfällen, Erkrankungen und Gesundheitsgefahren.
Wenn es zu einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit kommt, kümmern wir uns darum, die Gesundheit und Arbeitskraft der/des Beschäftigten wiederherzustellen und finanzielle Unterstützung zu leisten.
Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung zahlen für ihren Versicherungsschutz keinen eigenen Beitrag, dies übernehmen ihre Arbeitgeber, unsere Mitgliedsunternehmen.
Wollen Sie mehr über uns erfahren, besuchen Sie gern die Internetseite der UVB.
Junge Beschäftigte im Betrieb sind meist zu unterscheiden in:
- Ferienjobber
- Betriebspraktikanten
- Auszubildende
Zuständiger Unfallversicherungsträger
Welcher Unfallversicherungsträger jeweils zuständig ist, ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
| Art der Beschäftigung | Zuständiger Unfallversicherungsträger (UVT) |
|---|---|
| Ferienjob | UVT des Betriebs |
| Betriebspraktikum | UVT der Schule |
| Ausbildung | Schule: UVT der Schule, Betrieb: UVT des Betriebs |